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Inkassoschreiben
prüfen lassen.

Anonym, sofort und ehrlich.

«Inkassoschreiben können einschüchtern. Ich will, dass Sie keinen Franken zu viel bezahlen. Bei Handlungsbedarf unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und durchzusetzen. Sofortiger Mehrwert, kein Datensammeln, keine E-Mail-Falle.»

David Bretscher

David Bretscher

Gründer von pruefenlassen.ch

Jetzt prüfen

1Daten auslesen (kostenlos)
2Kostenlose Vorprüfung
3Vollständige Prüfung, wenn es sich lohnt
Inkassoschreiben jetzt hochladen
Kamera, Bild, PDFmehrere Seiten möglich
VerschlüsseltNach 30 Tagen gelöschtSchweizer RechtKein KontoSichere Zahlung

So funktioniert's

Schritt 1

Hochladen & Vorschau

Foto oder PDF hochladen, auch ein Zahlungsbefehl genügt. Meine Software liest die Positionen aus, Sie bestätigen sie kurz und beantworten zwei Fragen: Ist die Grundforderung berechtigt? Liegt ein Zahlungsbefehl vor?

Schritt 2 · Gratis

Kostenlose Vorprüfung

Ich prüfe jede Position nach OR und SchKG und zeige Ihnen sofort, ob und um wie viel Ihre Forderung überhöht ist. Kostenlos, ca. 1–2 Minuten.

Schritt 3

Vollständige Prüfung inkl. Briefe

Lohnt es sich, erhalten Sie den vollständigen Bericht mit Begründung und Rechtsgrundlage pro Position und allen versandfertigen Briefen. CHF 19.90 einmalig, kein Abo.

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Mögliche Ergebnisse

Alles korrekt

Die Forderung und alle Aufschläge sind nach Schweizer Recht korrekt berechnet. Sie zahlen den geschuldeten Betrag direkt an den Gläubiger, kein weiterer Schritt nötig.

Aufschläge überhöht

Die Grundforderung ist berechtigt, aber Verzugsschaden, Inkassokosten oder Bearbeitungsgebühren sind teilweise nicht geschuldet. Den berechtigten Teil zahlen Sie, den Rest bestreiten Sie schriftlich, den Brief formuliere ich, inklusive.

Rechtsvorschlag nötig

Zahlungsbefehl liegt vor, die 10-Tage-Frist läuft, oder die Grundforderung ist nicht berechtigt. Sie erheben Rechtsvorschlag beim Betreibungsamt, den Brief formuliere ich, sofern es etwas zu bestreiten gibt.

Ihr Ergebnis

Bericht-Link

Der vollständige Prüfbericht über Ihren persönlichen Link , oder per E-Mail an sich selbst gesendet.

30 Tage abrufbar

Ihr Bericht-Link bleibt 30 Tage gültig, jederzeit wieder aufrufen, speichern oder teilen.

Danach gelöscht

Dokumente und Bericht werden nach 30 Tagen automatisch entfernt. Keine Weitergabe an Dritte.

Was Sie erhalten

Klare Aufschlüsselung

Jede Position einzeln geprüft, mit rechtlicher Begründung.

Konkrete Zahlen

Gefordert, geschuldet, nicht geschuldet, mit nachgerechnetem Verzugszins.

Frist im Blick

Bei Zahlungsbefehl: wie viele Tage bleiben für den Rechtsvorschlag.

Versandfertiger Brief

Bestreitung oder Rechtsvorschlag, im Preis inbegriffen.

Kostenlos

Das zeigt Ihnen die kostenlose Vorprüfung

Nach der kostenlosen Vorprüfung sehen Sie sofort, ob und um wie viel Ihre Forderung überhöht ist, ganz ohne Konto. Die vollständige Prüfung mit allen Details und dem Bestreitungsbrief ist nur sinnvoll, wenn sich das Wehren für Sie lohnt, und genau das zeigt Ihnen die Vorprüfung, bevor Sie etwas bezahlen.

Forderung überhöht um

CHF 130.00

3 beanstandete Positionen gefunden

Meine Einschätzung: Die Grundforderung ist berechtigt, Verzugsschaden und Bearbeitungsgebühr dagegen nicht. Mahngebühren nur bei AGB-Vereinbarung.

Geprüfte Positionen

Grundforderung
Verzugszins 5 %
Verzugsschaden
Bearbeitungsgebühr
Mahngebühren (2 × 40)

Mit der vollständigen Prüfung (CHF 19.90): Begründung und Rechtsgrundlage pro Position sowie der versandfertige Bestreitungsbrief.

Beispiel

So sieht Ihre vollständige Prüfung aus

Ein anonymisiertes Beispiel. So detailliert prüfe ich, mit Begründung pro Punkt und einem versandfertigen Brief.

Forderung überhöht um

CHF 130.00

5 Positionen geprüft · Grundforderung berechtigt · 2 Aufschläge nicht geschuldet

Meine Einschätzung: Die Grundforderung von CHF 89.00 ist berechtigt, Verzugsschaden und Bearbeitungsgebühr dagegen nicht. Die Mahngebühren sind nur bei entsprechender AGB-Vereinbarung und nur bis zum Richtwert geschuldet.

«Verzugsschaden / Schadenersatz»

Nicht geschuldet

Verrechnet: CHF 90.00 · Geschuldet: CHF 0.00

Begründung: Vorprozessuale Inkasso- und Verzugsschadenkosten setzen einen konkret bezifferten, kausal verursachten Schaden voraus. Ein solcher Nachweis fehlt, damit ist die Position nicht geschuldet.

Rechtliche Grundlage: Art. 106 OR

Empfehlung: Ich empfehle, diese Position schriftlich zu bestreiten.

«Bearbeitungsgebühr / Dossier-Eröffnung»

Nicht geschuldet

Verrechnet: CHF 40.00 · Geschuldet: CHF 0.00

Begründung: Der interne Bearbeitungsaufwand des Inkassobüros ist Geschäftsrisiko des Gläubigers und lässt sich nicht auf die Schuldnerin überwälzen.

Rechtliche Grundlage: Art. 106 OR

Empfehlung: Ich empfehle, auch diese Position zu bestreiten.

«Mahngebühren (2 × CHF 40)»

AGB-abhängig

Verrechnet: CHF 80.00 · Geschuldet: höchstens CHF 60.00

Begründung: Mahngebühren sind nur geschuldet, wenn sie in den AGB vereinbart wurden, und dann höchstens CHF 30 pro Mahnung, total CHF 120. Die verrechneten CHF 40 pro Mahnung überschreiten diesen Richtwert.

Rechtliche Grundlage: Inkasso-Suisse-Branchenrichtlinie (max. CHF 30 pro Mahnung, total CHF 120)

Empfehlung: Ich empfehle, den AGB-Nachweis zu verlangen und den Betrag auf höchstens CHF 30 pro Mahnung zu kürzen.

Ausschnitt aus dem versandfertigen Bestreitungsbrief

Sehr geehrte Damen und Herren Ich nehme Bezug auf Ihr Inkassoschreiben vom 5. Februar 2025 (Referenz 2025-04871) und bestreite die folgenden Positionen, die nach geltendem Schweizer Recht nicht geschuldet sind: Verzugsschaden CHF 90.00 und Bearbeitungsgebühr CHF 40.00. Vorprozessuale Inkassokosten setzen einen konkret bezifferten, kausal verursachten Schaden voraus, der hier nicht nachgewiesen ist (Art. 106 OR); der interne Bearbeitungsaufwand ist Geschäftsrisiko des Gläubigers. Die berechtigte Grundforderung von CHF 89.00 zuzüglich 5% Verzugszins (Art. 104 OR) überweise ich direkt an den Gläubiger. Sollten Sie eine Betreibung einleiten, werde ich in entsprechendem Umfang Rechtsvorschlag erheben. Freundliche Grüsse M. Muster (fiktives Beispiel)

Beispiel mit fiktiver Person. Ihr echter Bericht basiert auf Ihrem Dokument.

Kosten im Vergleich

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Selbst nachlesen und prüfen

  • Stunden Recherche in OR, SchKG und Inkasso-Richtlinien
  • Keine Sicherheit, ob ein Aufschlag wirklich geschuldet ist
  • Kein versandfertiger Bestreitungsbrief
  • Bei Unsicherheit zahlen Sie im Zweifel zu viel
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  • Ob und um wie viel Ihre Forderung überhöht ist
  • Sie sehen sofort, ob sich die vollständige Prüfung lohnt
  • Ohne Konto, ohne Zahlung
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Vollständige Prüfung

CHF 19.90

Einmalig, kein Abo. Nur wenn es sich lohnt.

  • Jede Position nach OR und SchKG geprüft, mit Begründung
  • Bestreitungsbrief und Rechtsvorschlag inklusive, kein Aufpreis
  • Frist-Warnung bei Zahlungsbefehl
  • Erstattung, falls die Prüfung fehlschlägt
  • Verschlüsselt, nach 30 Tagen gelöscht, kein KI-Training
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Ein Anwalt

CHF 250+

pro Beratung, je nach Kanzlei

  • Wartezeit: Tage bis Wochen
  • Terminvereinbarung nötig
  • Bei kleinen Forderungen lohnt sich das selten
  • Alternative: Schuldenberatung (kostenlos, aber Wartezeit)

Inkassoschreiben erhalten, was bedeutet das?

Ein Inkassoschreiben bedeutet: Ein Unternehmen hat ein Inkassobüro beauftragt, eine offene Forderung bei Ihnen einzutreiben. Das Inkassobüro ist ein privates Unternehmen, keine Behörde, kein Gericht.

Solche Schreiben gehören in der Schweiz zum Alltag, Sie sind nicht allein.

Viele Inkassoforderungen enthalten Aufschläge, die nach geltendem Recht (Art. 106 OR) meist nicht geschuldet sind. Das bestätigte der Bundesrat im März 2026 auch im Parlament.

Wichtig zu wissen

Nicht alles ist geschuldet

Inkassobüros schlagen auf die Originalforderung Gebühren drauf: Verzugsschaden, Bearbeitungsgebühren, Bonitätsprüfung. Nach geltendem Recht (Art. 106 OR) sind die meisten dieser Aufschläge nicht geschuldet, das bestätigte der Bundesrat im März 2026 auch im Parlament.

Sie haben Zeit

Ein Inkassoschreiben ist keine Betreibung. Solange kein Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt kommt, läuft keine 10-Tage-Frist. Reagieren sollten Sie trotzdem, der Verzugszins läuft weiter und eine Betreibung ist jederzeit möglich.

10 Tage für Rechtsvorschlag

Erst wenn das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl zustellt, beginnt die 10-Tage-Frist für den Rechtsvorschlag. Dann müssen Sie handeln.

Sie haben nie bestellt?

Falls Sie die Ware nie bestellt haben, schulden Sie nichts. Bestreiten Sie die Forderung schriftlich. Bei Identitätsmissbrauch: Strafanzeige.

Kostenlose Vorlage →

Warum genau hinsehen sich lohnt

SRF Kassensturz Espresso · Juni 2024

«Weshalb es sich lohnt, Rechnungen vom Inkassobüro genau zu prüfen.»

Zur Quelle →

SRF Kassensturz Espresso · 12. Februar 2025

«Keine Rechnung bekommen, muss ich Inkassogebühren bezahlen?»

Zur Quelle →

SRF Kassensturz Espresso · November 2021

«Das Inkassobüro lässt nicht locker, was kann ich tun?»

Zur Quelle →

SRF Kassensturz Espresso · Dezember 2024

«Aggressive Inkassofirmen belasten Konsumenten mit Zusatzbeträgen, die in fast allen Fällen nicht gerechtfertigt sind.»

Zur Quelle →

Reklamationszentrale Schweiz · 2025

«Die Frage 'Muss ich das zahlen?' dominiert die Hilferufe bei Inkasso-Beschwerden.»

Zur Quelle →

Diese Verweise dienen zur Information über das Thema. Die Medien haben pruefenlassen.ch nicht erwähnt oder empfohlen.

Meine Quellen

Meine Prüfung stützt sich ausschliesslich auf geltendes Schweizer Recht und offizielle Datenquellen.

Obligationenrecht

OR Art. 102–106, 127/128

Schuldbetreibungsgesetz

SchKG Art. 74 ff., 149a

Inkasso-Suisse-Richtlinie

Mahngebühren, Löschgebühren

Bundesgerichtsurteile

Aktuelle Rechtsprechung

Stiftung für Konsumentenschutz

Inkasso-Ratgeber

Häufige Fragen

Was kostet die Prüfung?
Die Vorprüfung ist kostenlos: Sie sehen sofort, ob und um wie viel Ihre Forderung überhöht ist, bevor Sie etwas bezahlen. Nur wenn Sie den vollständigen Bericht möchten, kostet er einmalig CHF 19.90 (kein Abo) und enthält alle versandfertigen Briefe. Falls die Prüfung einmal technisch fehlschlägt oder kein verwertbares Ergebnis liefert: Schreiben Sie mir an kontakt@bretscher.digital und ich erstatte den Betrag.
Was kostet der Brief?
Nichts extra, die versandfertigen Briefe (Bestreitungsbrief ans Inkassobüro oder Rechtsvorschlag ans Betreibungsamt) sind im Preis der vollständigen Prüfung von CHF 19.90 bereits enthalten. Sie brauchen fast nie beide gleichzeitig, entweder ist eine Betreibung schon eingeleitet oder noch nicht.
Wie zuverlässig ist die Prüfung?
Das Inkasso-Recht in der Schweiz ist klar kodifiziert: Was nach OR Art. 102–106, SchKG und Inkasso-Suisse-Richtlinie geschuldet ist, prüft das Tool regelbasiert (Verzugszins-Berechnung, Position-Whitelist, Mahngebühren-Caps). Die häufigsten Aufschläge, Verzugsschaden, Inkassokosten, Bonitätsprüfungs- und Adressnachforschungsgebühren, sind nach geltendem Recht (Art. 106 OR) fast nie geschuldet, das bestätigte der Bundesrat im März 2026 auch im Parlament.
Ist das Rechtsberatung?
Nein. pruefenlassen.ch ist ein automatisches Prüftool. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich an einen Anwalt oder die kantonale Schuldenberatungsstelle (kostenlos).
Muss ich den geschuldeten Teil trotzdem zahlen?
Ja. Wenn die Originalforderung berechtigt ist, schulden Sie diese plus den gesetzlichen Verzugszins (5 % p.a.). Diesen Teil zahlen Sie direkt an den Gläubiger, nicht an das Inkassobüro, ausser die Forderung wurde abgetreten. Die unberechtigten Aufschläge bestreiten Sie schriftlich.
Was passiert wenn ich nicht reagiere?
Bei einer Mahnung passiert formell nichts. Bei einem Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt müssen Sie innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben, sonst kann der Gläubiger die Betreibung fortsetzen (Pfändung, Verlustschein). Das Existenzminimum bleibt aber geschützt (Art. 93 SchKG).
Was wenn ich nie bestellt habe?
Dann schulden Sie nichts. Bestreiten Sie die gesamte Forderung schriftlich beim Inkassobüro und verlangen Sie Nachweis der Bestellung (Vertrag, Liefernachweis). Bei Zahlungsbefehl: vollständigen Rechtsvorschlag erheben. Bei Verdacht auf Identitätsmissbrauch: Strafanzeige bei der Polizei.
Bleibt die Betreibung im Register, auch wenn ich Rechtsvorschlag erhebe?
Ja, sie bleibt bis zu 5 Jahre im Betreibungsregister sichtbar (für Vermieter, Banken, Arbeitgeber). Nach 3 Monaten können Sie beim Betreibungsamt ein Gesuch um Nichtbekanntgabe stellen (Gebühr CHF 40, Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG, seit 1.1.2026 für 5 Jahre statt 1 Jahr möglich).

Fragen oder Bedenken?

Lassen Sie mich wissen, was Sie noch zurückhält oder beschäftigt, ich antworte gerne.