Kann mein Vermieter mich kündigen, wenn ich beanstande?+
Nein. Das Prüfen und Beanstanden der Nebenkostenabrechnung ist Ihr gesetzliches Recht (Art. 257b Abs. 2 OR). Der Vermieter darf Ihnen deswegen nicht kündigen. Tut er es trotzdem, ist die Kündigung anfechtbar. Die Schlichtungsbehörde ist kostenlos zuständig.
Muss ich die Nachzahlung trotzdem bezahlen?+
Ja — aber unter Vorbehalt. Schreiben Sie bei der Überweisung den Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt, gilt nicht als Schuldanerkennung." So vermeiden Sie eine Kündigung wegen Zahlungsverzug und behalten trotzdem alle Rechte. Sie können die Differenz bis zu 5 Jahre lang zurückfordern.
Was kann ich tun, wenn meine Abrechnung fehlerhaft ist?+
Schritt 1: Fehler identifizieren — prüfen Sie jede Position gegen Ihren Mietvertrag. Schritt 2: Belege einsehen — Sie haben das Recht, alle Originalbelege beim Vermieter einzusehen (Art. 257b Abs. 2 OR). Schritt 3: Schriftlich beanstanden — per Einschreiben mit konkreter Begründung pro Position. Schritt 4: Korrektur und Rückzahlung verlangen. Kommt keine Einigung zustande, ist die Schlichtungsbehörde kostenlos zuständig. Unser Tool erledigt Schritt 1–3 für Sie.
Gibt es eine Frist für die Beanstandung?+
Manche Mietverträge enthalten eine 30-Tage-Frist. Diese ist laut Mieterverband rechtlich nicht haltbar. Sie können auch nach Ablauf dieser Frist noch beanstanden. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Selbst wenn Sie die Nachzahlung schon bezahlt haben, können Sie das Geld zurückfordern.
Welche Nebenkosten darf der Vermieter nicht verrechnen?+
Reparaturen und Unterhaltsarbeiten, allgemeine Verwaltungskosten (ausser für die NK-Abrechnung selbst), Verwaltungspauschalen über ca. 3% der Nebenkosten, Positionen die nicht einzeln im Mietvertrag aufgeführt sind, vage Bezeichnungen wie «übrige Betriebskosten», Versicherungsprämien, Hypothekarzinsen und Rückstellungen für künftige Arbeiten. Grundregel: Nur tatsächlich angefallene Kosten, die mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängen, sind zulässig (Art. 257a OR).
Wie hoch dürfen Nebenkosten in der Schweiz sein?+
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Die Kosten müssen aber tatsächlich angefallen sein, der Verteilschlüssel muss nachvollziehbar sein (meist nach Wohnfläche), und nur im Mietvertrag vereinbarte Positionen sind geschuldet. Wenn Ihre Nebenkosten deutlich höher sind als im Vorjahr, lohnt sich eine Prüfung — starke Anstiege ohne erkennbaren Grund (z.B. kalter Winter bei Heizkosten) sind ein häufiges Zeichen für Fehler.
Wie zuverlässig ist die Prüfung?+
Die Prüfung basiert auf denselben Kriterien wie die offizielle Checkliste des Mieterverbands: Zulässigkeit jeder Forderung, Abgleich mit dem Mietvertrag, Verteilschlüssel, Akontozahlungen. Bei Grenzfällen weist das Tool ehrlich darauf hin, anstatt falsche Sicherheit zu geben.
Ist das Rechtsberatung?+
Nein. nebenkostenpruefen.ch ist ein automatisches Prüftool. Die Prüfung basiert auf OR Art. 257a/257b, der VMWG und aktueller Bundesgerichtspraxis. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an den Mieterverband oder einen Anwalt.
Warum kostet der Widerspruchsbrief CHF 29?+
Die Alternative: Mieterverband (CHF 70–100/Jahr Mitgliedschaft, Wochen Wartezeit) oder Anwalt (CHF 200–500). Unser Widerspruchsbrief ist sofort verfügbar, enthält die rechtliche Begründung pro Position und ist fertig zum Versenden.