Ruhe bewahren — eine Betreibung ist kein Urteil
Ein Zahlungsbefehl bedeutet nicht, dass Sie schuldig sind. Er bedeutet nur, dass jemand eine Forderung gegen Sie geltend macht. Das Betreibungsamt prüft weder, ob die Forderung berechtigt ist, noch, ob die Beträge stimmen.
Was der Zahlungsbefehl enthält
- Angaben zum Gläubiger (wer fordert)
- Forderungsbetrag inklusive Zinsen und Betreibungskosten
- Forderungsgrund (kurze Beschreibung, z. B. «Rechnung vom XX.XX.XXXX»)
- Aufforderung zur Zahlung innert 20 Tagen
- Hinweis auf die 10-Tage-Frist für den Rechtsvorschlag
Was Sie jetzt tun — Schritt für Schritt
Schritt 1: Forderung prüfen (sofort)
Ist die Grundforderung berechtigt? Haben Sie tatsächlich eine Rechnung nicht bezahlt? Stimmt der Betrag? Sind die Aufschläge (Mahngebühren, Verzugsschaden, Inkassokosten) gerechtfertigt?
Schritt 2: Rechtsvorschlag erheben (innerhalb 10 Tagen)
Wenn Sie die Forderung ganz oder teilweise bestreiten: Erheben Sie Rechtsvorschlag beim Betreibungsamt. Das kostet nichts und braucht keine Begründung. Bei Inkassoforderungen mit überhöhten Aufschlägen empfiehlt sich der Teilrechtsvorschlag — Sie anerkennen die Grundschuld, bestreiten die Aufschläge.
Schritt 3: Berechtigten Teil zahlen
Wenn die Grundforderung berechtigt ist: Zahlen Sie die Grundforderung plus Verzugszins (5 % p.a.) direkt an den Gläubiger — nicht ans Inkassobüro. Ausnahme: Wenn die Forderung abgetreten wurde oder der Gläubiger das Inkassobüro ausdrücklich zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt hat. Im Zweifelsfall fragen Sie beim Gläubiger nach. Behalten Sie den Zahlungsnachweis.
Schritt 4: Unberechtigte Aufschläge bestreiten
Teilen Sie dem Inkassobüro schriftlich per Einschreiben mit, welche Positionen Sie nicht anerkennen (Verzugsschaden, Inkassokosten, Bearbeitungsgebühren etc.).
Der Ablauf einer Betreibung
- Betreibungsbegehren — Gläubiger reicht Antrag beim Betreibungsamt ein
- Zahlungsbefehl — Betreibungsamt stellt zu (persönlich oder per Post)
- 10 Tage — Frist für Rechtsvorschlag
- 20 Tage — Frist für Zahlung
- Fortsetzungsbegehren — Gläubiger kann frühestens 20 Tage, spätestens 1 Jahr nach Zahlungsbefehl die Fortsetzung verlangen
- Pfändung — Betreibungsamt pfändet Einkommen oder Vermögen. Das Existenzminimum ist geschützt (Art. 93 SchKG)
- Verwertung — Gepfändete Vermögenswerte werden versteigert
- Verlustschein — Reicht das Vermögen nicht: Gläubiger erhält Verlustschein (20 Jahre gültig)
Wichtig: Existenzminimum ist geschützt
Bei einer Lohnpfändung wird Ihnen das betreibungsrechtliche Existenzminimum belassen. Es setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf plus Zuschläge für Wohnungsmiete, Krankenkasse, Kinderbetreuung und weiteres. Die genaue Berechnung variiert kantonal.
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung des Inkassobüros
Inkassobüros bieten häufig Ratenzahlungen mit «Rabatt» an. Achtung: Eine unterschriebene Vereinbarung gilt als Schuldanerkennung. Damit kann das Inkassobüro einen allfälligen Rechtsvorschlag vor Gericht beseitigen — auch für Beträge, die Sie eigentlich hätten bestreiten können.
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