pruefenlassen.ch

Betreibung erhalten — was Sie jetzt tun müssen.

Ein Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt kann jeden treffen — auch ohne berechtigte Forderung. In der Schweiz kann jeder jeden betreiben, ohne dass das Betreibungsamt die Forderung prüft. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was zu tun ist.

Ruhe bewahren — eine Betreibung ist kein Urteil

Ein Zahlungsbefehl bedeutet nicht, dass Sie schuldig sind. Er bedeutet nur, dass jemand eine Forderung gegen Sie geltend macht. Das Betreibungsamt prüft weder, ob die Forderung berechtigt ist, noch, ob die Beträge stimmen.

Was der Zahlungsbefehl enthält

  • Angaben zum Gläubiger (wer fordert)
  • Forderungsbetrag inklusive Zinsen und Betreibungskosten
  • Forderungsgrund (kurze Beschreibung, z. B. «Rechnung vom XX.XX.XXXX»)
  • Aufforderung zur Zahlung innert 20 Tagen
  • Hinweis auf die 10-Tage-Frist für den Rechtsvorschlag

Was Sie jetzt tun — Schritt für Schritt

Schritt 1: Forderung prüfen (sofort)

Ist die Grundforderung berechtigt? Haben Sie tatsächlich eine Rechnung nicht bezahlt? Stimmt der Betrag? Sind die Aufschläge (Mahngebühren, Verzugsschaden, Inkassokosten) gerechtfertigt?

Schritt 2: Rechtsvorschlag erheben (innerhalb 10 Tagen)

Wenn Sie die Forderung ganz oder teilweise bestreiten: Erheben Sie Rechtsvorschlag beim Betreibungsamt. Das kostet nichts und braucht keine Begründung. Bei Inkassoforderungen mit überhöhten Aufschlägen empfiehlt sich der Teilrechtsvorschlag — Sie anerkennen die Grundschuld, bestreiten die Aufschläge.

Schritt 3: Berechtigten Teil zahlen

Wenn die Grundforderung berechtigt ist: Zahlen Sie die Grundforderung plus Verzugszins (5 % p.a.) direkt an den Gläubiger — nicht ans Inkassobüro. Ausnahme: Wenn die Forderung abgetreten wurde oder der Gläubiger das Inkassobüro ausdrücklich zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt hat. Im Zweifelsfall fragen Sie beim Gläubiger nach. Behalten Sie den Zahlungsnachweis.

Schritt 4: Unberechtigte Aufschläge bestreiten

Teilen Sie dem Inkassobüro schriftlich per Einschreiben mit, welche Positionen Sie nicht anerkennen (Verzugsschaden, Inkassokosten, Bearbeitungsgebühren etc.).

Der Ablauf einer Betreibung

  1. Betreibungsbegehren — Gläubiger reicht Antrag beim Betreibungsamt ein
  2. Zahlungsbefehl — Betreibungsamt stellt zu (persönlich oder per Post)
  3. 10 Tage — Frist für Rechtsvorschlag
  4. 20 Tage — Frist für Zahlung
  5. Fortsetzungsbegehren — Gläubiger kann frühestens 20 Tage, spätestens 1 Jahr nach Zahlungsbefehl die Fortsetzung verlangen
  6. Pfändung — Betreibungsamt pfändet Einkommen oder Vermögen. Das Existenzminimum ist geschützt (Art. 93 SchKG)
  7. Verwertung — Gepfändete Vermögenswerte werden versteigert
  8. Verlustschein — Reicht das Vermögen nicht: Gläubiger erhält Verlustschein (20 Jahre gültig)

Wichtig: Existenzminimum ist geschützt

Bei einer Lohnpfändung wird Ihnen das betreibungsrechtliche Existenzminimum belassen. Es setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf plus Zuschläge für Wohnungsmiete, Krankenkasse, Kinderbetreuung und weiteres. Die genaue Berechnung variiert kantonal.

Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung des Inkassobüros

Inkassobüros bieten häufig Ratenzahlungen mit «Rabatt» an. Achtung: Eine unterschriebene Vereinbarung gilt als Schuldanerkennung. Damit kann das Inkassobüro einen allfälligen Rechtsvorschlag vor Gericht beseitigen — auch für Beträge, die Sie eigentlich hätten bestreiten können.

War dieser Abschnitt hilfreich?

BetaCHF 4.90

Inkassoschreiben prüfen lassen

Wenn Sie ein Inkassoschreiben erhalten haben, können wir Ihnen sobald das Tool live ist genau zeigen, was berechtigt ist und was nicht — plus einen formulierten Rechtsvorschlag.

Inkassoschreiben prüfen lassen — CHF 4.90

Nicht zufrieden mit dem Ergebnis? Schreiben Sie uns an kontakt@pruefenlassen.ch und wir erstatten den Betrag.

Lieber selbst prüfen? Kostenlose Anleitung Schritt für Schritt →

Häufige Fragen

Kann ich betrieben werden, ohne vorher eine Mahnung erhalten zu haben?
Ja. Das Betreibungsverfahren setzt keine vorherige Mahnung voraus. Der Gläubiger kann direkt eine Betreibung einleiten, sobald die Forderung fällig ist.
Was passiert, wenn ich weder zahle noch Rechtsvorschlag erhebe?
Nach Ablauf der 20-Tage-Zahlungsfrist kann der Gläubiger das Fortsetzungsbegehren stellen. Es folgen Pfändung und Verwertung. Das Existenzminimum bleibt aber geschützt (Art. 93 SchKG).
Bleibt die Betreibung im Register, auch wenn ich zahle?
Ja, sie wird nicht automatisch gelöscht — bleibt aber als 'erledigt' markiert. Mit Rechtsvorschlag und einem Gesuch um Nichtbekanntgabe (seit 2026 für 5 Jahre) kann sie für Dritte unsichtbar gemacht werden. Mehr dazu unter Rechtsvorschlag erheben.