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Ihre Rechte bei Inkasso — was Inkassobüros dürfen und was nicht.

Inkassobüros arbeiten oft mit Druck, Drohungen und einschüchternden Formulierungen. Vieles davon ist nicht zulässig — und manches sogar strafbar. Hier erfahren Sie, was Ihre Rechte sind.

Hinweis: Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich an einen Anwalt, an die Schuldenberatungsstelle oder an die kantonale Rechtsauskunftsstelle.

Was Inkassobüros NICHT dürfen

Kosten überwälzen, die nicht geschuldet sind

Verzugsschaden, Bearbeitungsgebühren, Bonitätsprüfungskosten — diese Kosten dürfen dem Schuldner gemäss Art. 27 Abs. 2 SchKG nicht auferlegt werden. Sie gehören zum Geschäftsrisiko des Gläubigers.

Mit Betreibung drohen, um Zahlung unberechtigter Forderungen zu erzwingen

In der juristischen Literatur wird diskutiert, ob das beharrliche Einfordern unberechtigter Forderungen unter Umständen als Nötigung (StGB Art. 181) oder versuchte Erpressung (StGB Art. 156) qualifiziert werden kann. Auch die Androhung «ernstlicher Nachteile» (z. B. «Ihr Betreibungsregister wird belastet») kann unter Umständen strafbar sein.

Sie persönlich belästigen

Exzessive Telefonanrufe, Besuche zu Hause oder am Arbeitsplatz, Kontaktierung von Angehörigen — das ist nicht zulässig.

Falsche Angaben machen

Inkassobüros dürfen nicht behaupten, dass sie staatliche Stellen sind, dass eine Pfändung unmittelbar bevorsteht (wenn noch kein Zahlungsbefehl zugestellt wurde), oder dass Aufschläge «gesetzlich vorgeschrieben» sind.

Was Inkassobüros dürfen

  • Schriftliche Mahnungen senden
  • Vertraglich vereinbarte Mahngebühren erheben (max. CHF 30/Stück)
  • Den gesetzlichen Verzugszins (5 % p.a.) berechnen
  • Eine Betreibung einleiten (jeder kann jeden betreiben)
  • Die Forderung im Auftrag des Gläubigers eintreiben

Wie Sie sich wehren

  1. Kommunizieren Sie immer schriftlich. Per Einschreiben. Telefonische Vereinbarungen lassen sich später nicht belegen.
  2. Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung. Diese gilt als Schuldanerkennung — auch für den unberechtigten Teil.
  3. Bestreiten Sie unberechtigte Positionen. Schriftlich, mit Verweis auf die Rechtslage (Art. 106 OR, Art. 27 Abs. 2 SchKG).
  4. Bei Betreibung: Rechtsvorschlag erheben. Innerhalb von 10 Tagen, kostenlos, ohne Begründung.
  5. Bei anhaltender Belästigung: Beschwerde einreichen. Bei der Ombudsstelle von Inkasso Suisse (für Mitglieder) oder beim Konsumentenschutz.
  6. Bei strafbarem Verhalten: Strafanzeige prüfen. In der juristischen Literatur wird das beharrliche Einfordern unberechtigter Forderungen als potenziell strafbar diskutiert (Nötigung, Art. 181 StGB).

Kostenlose Brief-Vorlage: Forderung bestreiten

Wenn Sie die Ware oder Dienstleistung nie bestellt haben — z. B. bei Identitätsmissbrauch oder Adressverwechslung. Vorlage kopieren oder als Word-Dokument herunterladen, Platzhalter ergänzen, per Einschreiben ans Inkassobüro senden.

[Vor- und Nachname]
[Strasse Nr.]
[PLZ Ort]
[Ort], [TT.MM.JJJJ]
[Inkassobüro Name]
[Strasse Nr.]
[PLZ Ort]
Bestreitung der Forderung — Referenz [Dossiernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bestreite die oben genannte Forderung vollumfänglich. Ich habe die in Rechnung gestellte Ware bzw. Dienstleistung weder bestellt noch erhalten.
Ich fordere Sie auf, mir innert 20 Tagen einen lückenlosen Nachweis der Bestellung vorzulegen (Vertrag, Auftragsbestätigung, Liefernachweis). Andernfalls erwarte ich die sofortige Einstellung aller Inkassomassnahmen.
Sollten Sie eine Betreibung einleiten, werde ich Rechtsvorschlag erheben.
Ich behalte mir vor, bei Verdacht auf Identitätsmissbrauch Strafanzeige zu erstatten.
Freundliche Grüsse
[Unterschrift]
[Vor- und Nachname]

Hinweis: Vor dem Versand alle Platzhalter […] mit Ihren eigenen Angaben ersetzen. Wir empfehlen den Versand per Einschreiben.

Hinweis: Versand per Einschreiben empfohlen.

Seit 2026: Besserer Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen

Seit dem 1. Januar 2026 können Sie nach einem Rechtsvorschlag leichter verhindern, dass Dritte von der Betreibung erfahren. Das Gesuch um Nichtbekanntgabe kann neu während 5 Jahren (statt bisher 1 Jahr) gestellt werden. Ausserdem müssen Sie nur nachweisen, dass der Gläubiger mit seinem Anliegen gescheitert ist — nicht mehr, dass er ein Verfahren eingeleitet hat.

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Wenn Sie sich wehren wollen, brauchen Sie Klarheit über Ihre konkrete Forderung. Unser Tool zeigt Ihnen pro Position, was zulässig ist und was nicht — sobald es verfügbar ist.

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Häufige Fragen

Kann ich ein Inkassobüro anzeigen?
Bei strafbarem Verhalten (Nötigung, Erpressung) ja — bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Bei Verletzung des Inkasso-Suisse-Verhaltenskodex an die Ombudsstelle (für Mitglieder). Bei AGB-/Konsumentenrechts-Verstössen an den Konsumentenschutz.
Was wenn das Inkassobüro trotz Bestreitung weitermacht?
Bleiben Sie schriftlich bei Ihrer Position. Reagieren Sie auf jede Mahnung kurz: 'Ich verweise auf mein Schreiben vom XX.XX.XXXX'. Bei Betreibung: Rechtsvorschlag erheben. Beharrliches Einfordern unberechtigter Forderungen kann strafbar sein (Bundesgericht).
Muss ich auf Anrufe des Inkassobüros reagieren?
Nein. Telefonische Vereinbarungen lassen sich später nicht belegen. Bestehen Sie höflich aber bestimmt auf schriftlicher Kommunikation. Ihre Sätze: 'Bitte schriftlich. Ich werde am Telefon keine Vereinbarung treffen.' und Auflegen.