Hinweis: Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich an einen Anwalt, an die Schuldenberatungsstelle oder an die kantonale Rechtsauskunftsstelle.
Was Inkassobüros NICHT dürfen
Kosten überwälzen, die nicht geschuldet sind
Verzugsschaden, Bearbeitungsgebühren, Bonitätsprüfungskosten — diese Kosten dürfen dem Schuldner gemäss Art. 27 Abs. 2 SchKG nicht auferlegt werden. Sie gehören zum Geschäftsrisiko des Gläubigers.
Mit Betreibung drohen, um Zahlung unberechtigter Forderungen zu erzwingen
In der juristischen Literatur wird diskutiert, ob das beharrliche Einfordern unberechtigter Forderungen unter Umständen als Nötigung (StGB Art. 181) oder versuchte Erpressung (StGB Art. 156) qualifiziert werden kann. Auch die Androhung «ernstlicher Nachteile» (z. B. «Ihr Betreibungsregister wird belastet») kann unter Umständen strafbar sein.
Sie persönlich belästigen
Exzessive Telefonanrufe, Besuche zu Hause oder am Arbeitsplatz, Kontaktierung von Angehörigen — das ist nicht zulässig.
Falsche Angaben machen
Inkassobüros dürfen nicht behaupten, dass sie staatliche Stellen sind, dass eine Pfändung unmittelbar bevorsteht (wenn noch kein Zahlungsbefehl zugestellt wurde), oder dass Aufschläge «gesetzlich vorgeschrieben» sind.
Was Inkassobüros dürfen
- Schriftliche Mahnungen senden
- Vertraglich vereinbarte Mahngebühren erheben (max. CHF 30/Stück)
- Den gesetzlichen Verzugszins (5 % p.a.) berechnen
- Eine Betreibung einleiten (jeder kann jeden betreiben)
- Die Forderung im Auftrag des Gläubigers eintreiben
Wie Sie sich wehren
- Kommunizieren Sie immer schriftlich. Per Einschreiben. Telefonische Vereinbarungen lassen sich später nicht belegen.
- Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung. Diese gilt als Schuldanerkennung — auch für den unberechtigten Teil.
- Bestreiten Sie unberechtigte Positionen. Schriftlich, mit Verweis auf die Rechtslage (Art. 106 OR, Art. 27 Abs. 2 SchKG).
- Bei Betreibung: Rechtsvorschlag erheben. Innerhalb von 10 Tagen, kostenlos, ohne Begründung.
- Bei anhaltender Belästigung: Beschwerde einreichen. Bei der Ombudsstelle von Inkasso Suisse (für Mitglieder) oder beim Konsumentenschutz.
- Bei strafbarem Verhalten: Strafanzeige prüfen. In der juristischen Literatur wird das beharrliche Einfordern unberechtigter Forderungen als potenziell strafbar diskutiert (Nötigung, Art. 181 StGB).
Kostenlose Brief-Vorlage: Forderung bestreiten
Wenn Sie die Ware oder Dienstleistung nie bestellt haben — z. B. bei Identitätsmissbrauch oder Adressverwechslung. Vorlage kopieren oder als Word-Dokument herunterladen, Platzhalter ergänzen, per Einschreiben ans Inkassobüro senden.
Hinweis: Vor dem Versand alle Platzhalter […] mit Ihren eigenen Angaben ersetzen. Wir empfehlen den Versand per Einschreiben.
Hinweis: Versand per Einschreiben empfohlen.
Seit 2026: Besserer Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen
Seit dem 1. Januar 2026 können Sie nach einem Rechtsvorschlag leichter verhindern, dass Dritte von der Betreibung erfahren. Das Gesuch um Nichtbekanntgabe kann neu während 5 Jahren (statt bisher 1 Jahr) gestellt werden. Ausserdem müssen Sie nur nachweisen, dass der Gläubiger mit seinem Anliegen gescheitert ist — nicht mehr, dass er ein Verfahren eingeleitet hat.
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