Heizkosten sind der teuerste Posten der meisten Nebenkostenabrechnungen. Bei steigenden Energiepreisen lohnt sich die Prüfung besonders — ein Fehler von 20 % bedeutet bei einer Familienwohnung schnell CHF 300–500 pro Jahr.
Was darf der Vermieter abrechnen?
Zulässige Heizkosten sind:
- Brennstoffkosten (Öl, Gas, Pellets, Fernwärme)
- Strom für Heizungsbetrieb (Pumpen, Steuerung)
- Wartungs- und Serviceverträge (Brennerservice)
- Kaminfegerarbeiten
- Schornsteinreinigung
- Verbrauchserfassung und Ablesekosten (bei Einzelabrechnung)
Nicht zulässig sind:
- Reparaturen an der Heizungsanlage
- Ersatz von Heizungsteilen
- Amortisation der Heizungsanlage. Ausnahme: Bei einem Energiespar-Contracting oder einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) können unter bestimmten Bedingungen Investitionskosten auf die Mieter umgelegt werden — die Voraussetzungen sind in Art. 6b und 6c VMWG geregelt.
- Investitionen in energetische Sanierung
- Austausch des Heizkessels
Verbrauchsabhängige Abrechnung
Die meisten Kantone schreiben bei Neubauten und grösseren Renovationen eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA) vor — basierend auf den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Die genauen Anforderungen variieren kantonal. Bei Altbauten hängt die Pflicht zur VHKA vom jeweiligen Kanton ab.
- 30–50 % der Heizkosten werden nach Verbrauch abgerechnet (Ablesung der Heizkostenverteiler an den Heizkörpern).
- 50–70 % werden nach Grundkosten abgerechnet (meist nach Wohnfläche).
- Die genaue Aufteilung steht in der Heizkostenverordnung Ihres Kantons.
Die Prüfung kontrolliert alle Heizkostenpositionen auf Zulässigkeit. CHF 4.90 in 1–2 Minuten.
Abrechnung prüfenTypische Fehler bei Heizkosten
- Ausreisser ohne Erklärung: Sind Ihre Heizkosten deutlich höher als im Vorjahr? Bei gleichem Verbrauch und gleicher Wohnung sollten die Kosten nur um die Preissteigerung des Brennstoffs abweichen. Sprunghafte Erhöhungen lassen sich meistens erklären — wenn nicht, nachfragen.
- Fehlerhafte Zählerablesung: Die Heizkostenverteiler an den Heizkörpern müssen jährlich abgelesen werden. Fehler sind möglich — besonders wenn niemand zu Hause war und die Ablesung geschätzt wurde.
- Grundkosten-Anteil zu hoch: Ist der Verteilschlüssel zwischen Verbrauchs- und Grundkosten korrekt? Bei einem zu hohen Grundkosten-Anteil zahlen sparsame Heizer unverhältnismässig viel.
- Reparaturen als Heizkosten deklariert: Austausch eines Heizkessels oder grössere Reparaturen dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
Richtwerte für Heizkosten
Richtwerte hängen sowohl vom Gebäudestandard als auch von der Heizart ab:
Nach Gebäudestandard
- Neubau/Minergie: CHF 8–12 pro m²/Jahr
- Modernisierter Altbau: CHF 12–18 pro m²/Jahr
- Unsanierter Altbau: CHF 18–25+ pro m²/Jahr
Nach Heizart
- Wärmepumpe: CHF 6–10 pro m²/Jahr
- Fernwärme: CHF 10–15 pro m²/Jahr
- Gas: CHF 12–18 pro m²/Jahr
- Öl: CHF 15–25 pro m²/Jahr
Diese Werte sind Orientierungshilfen und können je nach Region und individuellem Gebäude abweichen. Detaillierte Durchschnittswerte finden Sie unter Nebenkosten Schweiz — Durchschnittswerte. Liegen Ihre Heizkosten deutlich über diesen Werten, lohnt sich eine genaue Prüfung.
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