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Heizkostenabrechnung prüfen — worauf Sie achten müssen.

Heizkosten machen oft den grössten Teil der Nebenkostenabrechnung aus. Hier erfahren Sie, was zulässig ist und wie Sie Fehler erkennen.

Heizkosten sind der teuerste Posten der meisten Nebenkostenabrechnungen. Bei steigenden Energiepreisen lohnt sich die Prüfung besonders — ein Fehler von 20 % bedeutet bei einer Familienwohnung schnell CHF 300–500 pro Jahr.

Was darf der Vermieter abrechnen?

Zulässige Heizkosten sind:

  • Brennstoffkosten (Öl, Gas, Pellets, Fernwärme)
  • Strom für Heizungsbetrieb (Pumpen, Steuerung)
  • Wartungs- und Serviceverträge (Brennerservice)
  • Kaminfegerarbeiten
  • Schornsteinreinigung
  • Verbrauchserfassung und Ablesekosten (bei Einzelabrechnung)

Nicht zulässig sind:

  • Reparaturen an der Heizungsanlage
  • Ersatz von Heizungsteilen
  • Amortisation der Heizungsanlage. Ausnahme: Bei einem Energiespar-Contracting oder einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) können unter bestimmten Bedingungen Investitionskosten auf die Mieter umgelegt werden — die Voraussetzungen sind in Art. 6b und 6c VMWG geregelt.
  • Investitionen in energetische Sanierung
  • Austausch des Heizkessels

Verbrauchsabhängige Abrechnung

Die meisten Kantone schreiben bei Neubauten und grösseren Renovationen eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA) vor — basierend auf den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Die genauen Anforderungen variieren kantonal. Bei Altbauten hängt die Pflicht zur VHKA vom jeweiligen Kanton ab.

  • 30–50 % der Heizkosten werden nach Verbrauch abgerechnet (Ablesung der Heizkostenverteiler an den Heizkörpern).
  • 50–70 % werden nach Grundkosten abgerechnet (meist nach Wohnfläche).
  • Die genaue Aufteilung steht in der Heizkostenverordnung Ihres Kantons.

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Abrechnung prüfen

Typische Fehler bei Heizkosten

  • Ausreisser ohne Erklärung: Sind Ihre Heizkosten deutlich höher als im Vorjahr? Bei gleichem Verbrauch und gleicher Wohnung sollten die Kosten nur um die Preissteigerung des Brennstoffs abweichen. Sprunghafte Erhöhungen lassen sich meistens erklären — wenn nicht, nachfragen.
  • Fehlerhafte Zählerablesung: Die Heizkostenverteiler an den Heizkörpern müssen jährlich abgelesen werden. Fehler sind möglich — besonders wenn niemand zu Hause war und die Ablesung geschätzt wurde.
  • Grundkosten-Anteil zu hoch: Ist der Verteilschlüssel zwischen Verbrauchs- und Grundkosten korrekt? Bei einem zu hohen Grundkosten-Anteil zahlen sparsame Heizer unverhältnismässig viel.
  • Reparaturen als Heizkosten deklariert: Austausch eines Heizkessels oder grössere Reparaturen dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.

Richtwerte für Heizkosten

Richtwerte hängen sowohl vom Gebäudestandard als auch von der Heizart ab:

Nach Gebäudestandard

  • Neubau/Minergie: CHF 8–12 pro m²/Jahr
  • Modernisierter Altbau: CHF 12–18 pro m²/Jahr
  • Unsanierter Altbau: CHF 18–25+ pro m²/Jahr

Nach Heizart

  • Wärmepumpe: CHF 6–10 pro m²/Jahr
  • Fernwärme: CHF 10–15 pro m²/Jahr
  • Gas: CHF 12–18 pro m²/Jahr
  • Öl: CHF 15–25 pro m²/Jahr

Diese Werte sind Orientierungshilfen und können je nach Region und individuellem Gebäude abweichen. Detaillierte Durchschnittswerte finden Sie unter Nebenkosten Schweiz — Durchschnittswerte. Liegen Ihre Heizkosten deutlich über diesen Werten, lohnt sich eine genaue Prüfung.

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Heizkosten zu hoch?

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Abrechnung prüfen — CHF 4.90

Häufige Fragen

Was wenn ich das ganze Jahr wenig geheizt habe und trotzdem hohe Kosten bekomme?
Wenn der Grundkosten-Anteil sehr hoch ist (über 50 %), zahlen sparsame Heizer trotz geringem Verbrauch viel. Prüfen Sie den Verteilschlüssel und die Heizkostenverordnung Ihres Kantons.
Warum steigen meine Heizkosten jedes Jahr?
Energiepreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Eine Erhöhung von 15–30 % ist bei Öl- und Gasheizungen realistisch. Eine Erhöhung von über 50 % ohne Erklärung sollten Sie hinterfragen.
Muss ich die Heizungsrevision zahlen?
Wartung ja, Reparatur nein. Die Unterscheidung ist manchmal schwierig — bei Unklarheit Belegeinsicht verlangen.